Recht · 12. Mai 2026
Bundesverfassungsgericht entscheidet zu digitalen Grundrechten
Der Erste Senat hat in einem viel beachteten Urteil die Datenuebermittlung an US-Cloudanbieter eingeschraenkt.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass die Datenuebermittlung deutscher Behoerden an US-Cloudanbieter strengere Voraussetzungen erfuellen muss. Der Erste Senat sah in der bisherigen Praxis einen Verstoss gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Datenschuetzer begruessen das Urteil — die Behoerden mussten innerhalb von 18 Monaten ihre Cloud-Strategien anpassen.
Quelle
Diese Zusammenfassung basiert auf einem Bericht von Bundesverfassungsgericht vom 12. Mai 2026. Den vollstaendigen Originalartikel mit allen Details findest du hier:
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