Recht · 12. Mai 2026
Bundesverfassungsgericht entscheidet zu digitalen Grundrechten
Der Erste Senat hat in einem viel beachteten Urteil die Datenuebermittlung an US-Cloudanbieter eingeschränkt.
Recht
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass die Datenuebermittlung deutscher Behörden an US-Cloudanbieter strengere Voraussetzungen erfüllen muss. Der Erste Senat sah in der bisherigen Praxis einen Verstoss gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Datenschuetzer begruessen das Urteil - die Behörden mussten innerhalb von 18 Monaten ihre Cloud-Strategien anpassen.
Quelle
Diese Zusammenfassung basiert auf einem Bericht von Bundesverfassungsgericht vom 12. Mai 2026. Den vollständigen Originalartikel mit allen Details findest du hier:
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